Detailansicht Urteil
Keine Drittwiderklage unter Miteigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 21/14, 30.09.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 35/13, 19.12.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Markise optische beeinträchtigung Rechtsanwalt frank DOhrmann BOttrop Berufungsinstanz Präklusion präkludiert verspäteter Vortrag zurückweisung zurückweisen Sachvortrag
Ähnliche Urteile
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Telefonwerbung Teilungserklärung Tierhaltung Wirtschaftsplan Abmahnung Beschluss Jahresabrechnung Makler Wurzeln Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Miete Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Nachbarrecht Treppenlift Gegenabmahnung Garage Kurioses Sondereigentum Organisationsbeschluss Schimmel Abschleppen Beirat Nutzungsentschädigung Kündigung Anfechtungsklage Arzthaftung Wohnungseigentümer Verwalter Veränderung Mietminderung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Erst recht musste das Landgericht Dortmund das Sichzueigenmachen der amtsgerichtlichen Entscheidung in der Berufungsinstanz wegen § 531 ZPO als verspätet zurückweisen. Insoweit weist die Entscheidung eine schweren Rechtsfehler auf.
Sofern das LG Dortmund eine Drittwiderklage unter Wohnungseigentümern als unzulässig erachtet, wird diese Entscheidung zur Kenntnis genommen, auch wenn eine andere Entscheidung in bezug auf die Wertung des § 48 WEG ebenso vertretbar sein dürfte.