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Zur Inanspruchnahme einer Eigentümergemeinschaft bei Gefährdung des Trinkwassers durch eine im Sondereigentum stehende Armatur; §§ 3 TrinkwV; 10 Abs. 6, 15 WEG
OVG München, AZ: 20 CS 14.1663, 29.09.2014
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BVerwG Leipzig, AZ: 10 B 65. 05, 11.11.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustandstörer Handlungsstörer Wohnungseigtentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank DOhrmann orednungsbehördliche Verfügung Bottrop Adressat verwaltungsrecht Legionellen Wasserleitungen Keime Wasserversorgung Gemeinschaftseigentum Teilrechtsfähigkeit § 10 Abs. 6 WEG
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Frank DohrmannRechtsanwalt
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