Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Morgengabe nach iranischen recht gilt bei einer Ehescheidung auch für das deutsche Recht; Art. 14, 15, 18 EGBGB; § 313 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 107/08, 09.12.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach welchem Recht Vereinbarungen, in denen sich ein Ehegatte zur Zahlung einer sog. Morgengabe verpflichtet, zu beurteilen sind, bestimmt sich vorrangig danach, wie solche Vereinbarungen nach deutschem Internationalen Privatrecht zu qualifizieren sind.

Der Anspruch auf die Morgengabe ist als eine allgemeine Wirkung der Ehe zu qualifizieren und deshalb dem Art. 14 EGBGB zu unterstellen. Die Morgengabe kann aus der Sicht des deutschen Rechts Berührungspunkte mit dem ehelichen bzw. nachehelichen Unterhaltsrecht, dem Ehegüterrecht, dem Scheidungs- und dem Erbrecht aufweisen, dass sie sich aber weder generell noch für den vorliegenden Fall schwerpunktmäßig einem dieser Institute zuordnen lässt.

Eine Anpassung dieses Betrages an die iranische Geldwertentwicklung, wie sie das iranische Recht vorsieht, ist nach deutschem Recht - im Wege der Auslegung der getroffenen Vereinbarung oder nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage - grundsätzlich möglich.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: