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Gekündigter Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sich eine neue Arbeit zu suchen; §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1, 293 ff. BGB
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 203/99, 16.05.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verzug ersatzbeschäftigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Arbeitgeber Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung
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