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Generalvollmacht eines WEG-Verwalters ist unzulässig; §§ 10 Abs. 2, 3, 27 WEG; 164ff, 242 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 241/14, 03.11.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grunbuchordnung Änderung der Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop grundbuchänderung Vollmachtloser Vertreter Vereinbarung Beschlusskompetenz
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