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Fristlose Kündigung des Mieters bei verweigerter Duldung zur Durchführung von Modernisierungsmassnahmen; §§ 543 Abs. 1, § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 281/13, 15.04.2015
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LG Berlin I, AZ: 65 S 202/16, 11.08.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermieter Modernisierungsmassnahmen Instandsetzungsmassnahmen Duldungsanspruch Betreten Wohnung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop fristlose fristgerechte Kündigung
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