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Mieter gegen die dem Vermieter erteilte Baugenehmigung nicht klagebefugt; §§ 69 BauO LSA, 42 VwGO; Art 14 GG
OVG Magdeburg, AZ: 2 O 22/15, 02.07.2015
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Die Mieterin einer im Eigentum der Vermieterin stehenden Wohnung ist nicht Nachbarin (im Sinne von § 69 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA).

Nutzungskonflikte auf ein und demselben Grundstück unterliegen nicht dem Regime des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes.

Die Mieterin wird darauf zu verweisen sein, zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Vermieterin der Wohnung geltend zu machen. Der Mieter kann sich bei Unzulänglichkeiten des genehmigten Bauwerks nicht gegen die Baugenehmigung zur Wehr setzen, sondern muss auf der Grundlage des geschlossenen Mietvertrages gegen seinen Vermieter vorgehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.06.2005 – 25 ZB 04.924).

Als Mieterin einer Wohnung im Gebäude der Vermieterin fehlt die für eine Anfechtungsklage erforderliche Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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