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Latein erhöht die künftigen Beschäftigungsaussichten???
OLG Koblenz, AZ: 11 WF 317/15, 24.04.2015
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Wenn ein volljähriges Kind seine Eltern wegen Verzögerungen in der Ausbildung weiter auf Unterhalt in Anspruch nimmt, ist es verpflichtet, seine Eltern über die Gründe der Ausbildungsverzögerung zu informieren, denn die unterhaltspflichtigen Eltern haben nach Treu und Glauben nur solche Verzögerungen hinzunehmen, die auf ein vorübergehendes leichtes Versagen oder auf eine Krankheit zurückzuführen sind.

Mehr als 15 Semester sind dann aber auch einschließlich eines Auslandssemesters für den Unterhaltsschuldner nicht mehr hinzunehmen.

Ungeachtet des insgesamt zu erwartenden Bewerberüberhangs werden sich die zur Zeit für einige Fächer bestehenden günstigen Beschäftigungsaussichten fortsetzen. Insbesondere für die Fächer Mathematik und Latein ist dauerhaft zumindest regional mit guten Einstellungschancen zu rechnen. Das Fach Latein bietet dabei rechnerisch sogar bessere Beschäftigungsaussichten als das Fach Mathematik in der Sekundarstufe II, wenn auch das Unterrichtsvolumen nur etwa 1/3 beträgt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unterhalt Ausbildung Student Universität Lehrer