Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Überleitungsanspruch im Sozialrecht auch ohne Prüfung der zugrundeliegenden zivilrechtlichen Ansprüche; §§ 2 Abs. 1; 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII
BSG Kassel, AZ: B 8 SO 104/12 B, 25.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Für die Wirksamkeit der Überleitung eines Anspruchs nach § 93 SGB XII genügt es bereits, dass ein überleitungsfähiger Anspruch überhaupt in Betracht kommt, er also nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (Negativevidenz).

Entscheidend ist also nicht, ob ein Anspruch tatsächlich besteht, sondern dass die Überleitung für einen Zeitraum erfolgt, für den Leistungen der Sozialhilfe tatsächlich gewährt worden sind (BVerwGE 34, 219, 221). Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BVerwGE 49, 311, 316).

Die Einzelheiten des dem Anspruchsübergang zugrundeliegenden Anspruchs sind nicht im sozialgerichtlichen, sondern in einem ggf. nachfolgenden zivilgerichtlichen Verfahren zu klären.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Überleitung Pflegeheim Angehöriger Eltern Vater Mutter Beitrag Beiträge Pflegebedürftiger Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Altenheim Heimpflege Unterhalt Beihilfe Zuzsahlung Inanspruchnahme Angehörige Kinder Sozialamt Sozialrecht Sozialgesetz