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Negativbeschluss eines Wohnungseigentümers gegen den Verband unterliegt der Beschlussanfechtung
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 5/15, 02.10.2015
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Wird ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren durch Beschluss abgelehnt, besteht regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage.

Auch ein Negativbeschluss der genannten Art muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

Ein Beschluss hat auf das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs keinen Einfluss, sondern erschöpft sich in der Versagung des freiwilligen Anerkenntnisses.

Ebenso wenig wie die Wohnungseigentümer die Kompetenz haben, im Beschlusswege Leistungspflichten zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 – V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 mwN), können sie einem anderen Wohnungseigentümer einen bestehenden Anspruch durch Beschluss nehmen.

Im Rahmen der Begründetheit einer solchen Klage ist lediglich zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung allein die freiwillige Erfüllung des Anspruchs ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte; dies ist nur dann anzunehmen, wenn der Anspruch offenkundig und ohne jeden vernünftigen Zweifel begründet war.

Legen mehrere Streitgenossen ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese nicht wirtschaftlich identisch sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Negativbeschluss Rechtsschutzbedürfnis Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft Zahlungsklage Zahlungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop