Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Geeignetheit eines WEG-Verwalters; §§ 21 Abs. 4, 26 WEG
LG Stuttgart, AZ: 10 S 68/14, 29.07.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Auch wenn ein Verwalterkandidat keine Ausbildung in der Immobilienverwaltung absolviert und noch nie selbstständige Erfahrungen als WEG-Verwalter gesammelt hat, kann seine Wahl der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.

Weder eine fehlende einschlägige betriebswirtschaftliche, buchhalterische oder rechtliche Ausbildung noch eine fehlende betriebliche Ausstattung reicht aus, die Feststellung zu treffen, die Wohnungseigentümergemeinschaft habe ihren Beurteilungsspielraum überschritten.

Es genügt, wenn der Verwalter bei der Wahl die Zusagen gibt, sich zur Einarbeitung in das Amt kundig zu machen, Fortbildungen zu besuchen und die notwendigen Versicherungen abzuschließen.

Im Rahmen der Anfechtungsklage zur Verwalterwahl sind nur solche Tatsachen zu berücksichtigen, die den Eigentümern bei der Beschlussfassung bekannt waren.
Die Entscheidung des LG Stuttgart (a.A.: LG Dortmund, 1 S 386/15, LG Frankfurt am Main, 2-13 S 94/12, LG Düsseldorf, 25 S 7/13, BGH, V ZR 190/11) schießt wohl etwas zu weit über das Ziel hinaus und ist nicht vertretbar. Nach einhelliger Rechtsprechung muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft vor der Verwalterwahl von der Geeignetheit des zu wählenden Verwalters überzeugen.

Dem widerspricht die Auffassung des LG Stuttgart, dass ein Verwalter sich die nicht vorhandenen Kenntnisse auch erst später noch erarbeiten kann. Denn damit steht ja gerade fest, dass der Verwalter bei seiner Wahl nicht geeignet ist.

Ein Betrachtung im Nachhinein dürfte nicht zulässig sein. Ebenso wenig wie Umstände berücksichtigt werden dürfen, die nach der Verwalterwahl eintreten und an der Geeignetheit des Verwalters Zweifel aufkommen lassen, darf umgekehrt die Wahl eines nicht geeigneten Verwalters von einer "Bewährungsprobe" abhängig gemacht werden. Denn entscheidend für eine Anfechtungsklage ist nunmal der Zeitpunkt der Beschlussfassung und nicht die später eintretenden oder nicht eintretenden Gründe für die Geeignetheit oder Ungeeignetheit eines Verwalters.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl ANfechtungsklage Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann geeignet zuverlässig Ungeeignetheit