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WEG-Gerichte auch für Streitigkeiten ausgeschiedener Wohnungseigentümer zuständig; § 43 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 24/02, 26.09.2002
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentumsangelegenheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zuständigkeit WEG-Gerichte ausgeschiedener Wohnungseigentümer kurioses
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