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Verwalterwahl ohne Bestellzeitraum ist unwirksam; §§ 23, 27 WEG
AG Lemgo, AZ: 16 C 28/15, 01.08.2016
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Wird anlässlich einer Verwalterwahl der Bestellzeitraum nicht angegeben, ist der Beschluss zu unbestimmt und damit anfechtbar, wenn eine Auslegung des Beschlusses nach objektiven Kriterien nicht möglich ist.

Ein gleichzeitig gestellter Antrag auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht gem. § 21 Abs. 8 WEG scheitert allerdings daran, dass der gewählte Verwalter bis zur Rechtskraft der Entscheidung Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft bleibt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Unbestimmtheit unklarer Beschluss