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Keine Grunderwerbssteuer für noch zu errichtendes Gebäude ohne Herstellungsverpflichtung auf Veräußererseite; §§ 8, 9 GrEStG
BFH München, AZ: II R 5/15, 06.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grunderwerbssteuer Rechtsanwalt frank Dohrmann bebautes unbebautes grundstück Immobilie Steuerrecht Steuern
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