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Wohnungseigentümer muss beschädigte Wohnungstür selber erneuern
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/16, 28.11.2016
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Ein Wohnungseigentümer, dessen Mieter die Wohnungstür zerstört hat, hat keinen Anspruch gegenüber der Gemeinschaft, dass diese eine neue Tür einbaut ( a.A. LG Dortmund 1 S 473/16).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop