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Anwaltskosten für Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung als erstattungsfähiger Schaden???
LG München I, AZ: 30 O 16917/07, 06.05.2008
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Deutlich sichtbare Gesichtsverletzungen, die erkennbar auf eine tätliche Auseinandersetzung zurückzuführen sind, so dass sie im Kundenkontakt einen wenig geschäftsmäßigen Eindruck hinterlassen, kann das Gericht auch ohne ärztlichen Nachweis die Arbeitsunfähigkeit gem. § 287 ZPO schätzen.

Die Einholung einer Deckungszusage durch den beauftragten Rechtsanwalt stellt eine eigene Angelegenheit dar, deren Kosten vom Schädiger erstattungsfähig ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Deckungsschutzanfrage Rechtesanwalt Frank Dohrmann Bottrop Deliktsrecht Schadensersatzanspruch, Umfang