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Juwelier darf Rolex-Uhr nachts im Schaufenster präsentieren
LG Mönchengladbach, AZ: 6 O 406/14, 17.06.2015
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Es stellt keine Pflichtverletzung dar, wenn ein Juwelier eine in Kommission gegebene Rolex-Uhr nachts im Schaufenster präsentiert, worauf diese dann durch Aufbrechen der Verglasung gestohlen wird, wenn ansonsten alle Sicherheitsmassnahmen beachtet wurden.
Das OLG Düsseldorf ( I-4 U 136/15) hat die Entscheidung des LG Mönchengladbach inzwischen korrigiert und eine Haftung des Juweliers aus § 390 HGB angenommen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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