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Reisemangel kann auch schon vor Reisebeginn gerügt werden; §§ 651c, 651d, 651g BGB
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 239 C 323/16, 18.05.2017
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Ein Reisemangel kann auch schon vor Beginn der Reise fristwahrend gerügt werden.

Ist die auf einer Kreuzfahrt gebuchte Kabine um 1,5 qm kleiner als im Prospekt beschrieben, rechtfertigt dies bei einer 12-tägigen Reise eine Minderung von 400,00 EUR, wenn die kleinere Kabine für einen entsprechend günstigeren Preis ebenfalls angeboten wurde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Reisemangel Zimmer Größe Lage Blick Rüge Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop