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Pflege für Dachbegrünung müssen nicht vom Mieter getragen werden; §§ 535 Abs. 2, 812; BGB; 27 II. BV, Anlage 3 Nr. 10
AG Köln, AZ: 206 C 232/15, 01.03.2016
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 33/15, 10.02.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 41/12, 14.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenpflege Kosten Betriebskostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Gärtner Gartenarbeiten Mieter Mietvertrag vermieter
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