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Keine Prozessstandschaft eines Wohnungseigentümers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; §§ 10 Abs. 6 S. 3 WEG; 42 Abs. 2 VwGO
VGH München, AZ: 15 CS 14.949, 24.07.2014
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§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG weist die Befugnis zur Wahrnehmung gemeinschaftsbezogener Abwehrrechte der insoweit rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu.

Eine gewillkürte Prozessstandschaft - die rechtsgeschäftliche Übertragung der Befugnis, fremde Rechte in eigenem Namen gerichtlich zu verfolgen - ist im Anfechtungsrechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten durch § 42 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Baurecht Rechstanwalt Frank DOhrmann Bottrop