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Nichtumlagefähige Kosten einer Eigentumswohnung müssen von getrennt lebenden Ehegatten hälftig getragen werden.§§ 387, 389, 426 BGB
OLG Stuttgart, AZ: 15 UF 50/17, 07.06.2017
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AG Heilbronn, AZ: 9 F 2639/16, 20.02.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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