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Fondsgebundene Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft?
OLG Köln, AZ: 20 U 156/13, 31.01.2014
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Grundsätzlich ist eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht als Kapitalanlagegeschäft zu werten. Ausnahme ist, wenn nach den vertraglichen Regelungen die Renditeerwartung gegenüber der Absicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung ist. Dementsprechend kommt beim Abschluss nicht die Beratungspflicht nach den Grundsätzen der Kapitalanlageberatung zum Tragen.

In den AGB einer Versicherung kann ein Leistungsverweigerungsrecht vereinbart werden. Der Umstand, dass sich unter besonderen Voraussetzungen die Leistungserbringung verzögern kann, macht die Klausel nicht unwirksam. Gerade deswegen, weil die Regelung in § 2 Abs. 9 AVB allenfalls in Ausnahmefällen zu einer Verzögerung von Auszahlungsansprüchen führen kann, liegt auch keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG vor.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kapital anlage Geschäft Lebensversicherung Fond Schadenersatzanspruch Schadenersatz Verletzung der Beratungspflicht Aufklärung