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Betriebskostenabrechnung nicht erstellt - Vermieter muss 700,00 EUR Zwangsgeld zahlen
AG Dinslaken, AZ: 30 C 357/16, 15.12.2017
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Ist ein Vermieter zur Erstellung einer Betriebskostenabrechnung rechtskräftig verurteilt, ist ein erstmaliges Zwangsgeld von 700,00 EUR gerechtfertigt, wenn er weiterhin die Erstellung der Abrechnung verweigert.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechung Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Zwangsvollstreckung Zwangsgeld Ordnungsgeld