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Keine Verletzung des Unterlassungsgebots im Internet durch "wilde" Anbieter
OLG Köln, AZ: 6 W 40/07, 25.04.2007
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Ein Veranstalter, dem die Ankündigung und Durchführung einer Aufführung unter einem bestimmten Titel gerichtlich untersagt worden ist, hat dafür einzustehen, dass in Internetwerbeauftritten mit ihm zusammenarbeitende Unternehmen den fraglichen Titel nicht mehr verwenden.

Er ist aber zur Vermeidung eines Verschuldensvorwurfs nicht gehalten, unter Verwendung von Suchmaschinen zu kontrollieren, ob daneben sog. wilde Ticketanbieter, die sich Eintrittskarten über die allgemein zugänglichen Vertriebswege zur Wertveräußerung via Internet verschafft haben, die untersagte Titelbezeichnung bei ihrem Angebot weiterverwenden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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