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Zum "allgemeinen Lebensrisiko" beim Reisen: Von einen Plastikhotelstuhl geht keine besondere Gefahrenquelle aus
OLG Koblenz, AZ: 2 U 1104/10, 01.12.2011
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Ein Reiseveranstalter kann darauf vertrauen, dass von Plastikstühle mit dem EU- Sicherheitszertifikat „CE“ keine besondere Gefahrenquelle ausgeht.

Es reicht aus, wenn die Plastikstühle vor Saisonbeginn kontrolliert werden. Eine regelmäßige Überprüfung sämtlicher Plastikstühle während der laufenden Saison ist dem Reiseveranstalter nicht zumutbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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