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Waschstraßen-Betreiber haftet, wenn sich ein Fahrzeug vom Fließband löst, § 280 I BGB
LG Paderborn, AZ: 5 S 65/14, 26.11.2014
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Der Betreiber eine automatisierte Waschanlage haftet, wenn ein Fahrzeug auf ein anderes aufgeschoben wird, das den Kontakt zum Förderband verloren hat.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass im Falle einer offenkundig gefahrträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage sofort erfolgt. Er kann sich in solchen Fällen sich nicht gem. § 831 Abs. 1 Satz 2 exkulpieren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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