Detailansicht Urteil
Vom Leasinggeber beauftrager Lieferant ist kein Erfüllungsgehilfe gem. § 278 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 36/03, 20.10.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Leasing Fahrzeug Auto Wagen PKW mieten kaufen leasen Abgabe Übernahmebestätigung vertragliche vorvertragliche Nebenpflichtverletzung Leasingnehmers; Einordnung Lieferanten Erfüllungsgehilfe Leasinggebers Hinblick Abgabe Übernahmebestätigung; Bestehen Hinweispflicht über mögliche Haftungsfolgen unrichtigen Übernahmebestätigung; Einordnung Lieferanten Leasingobjekts mängelfreie Auslieferung des Leasingguts Wissensvertreter Leasinggebers
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Miete Kurioses Telefonwerbung Beschluss Verwalter Wirtschaftsplan Veränderung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Verwaltungsbeirat Abmahnung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Sondereigentum Makler Garage Beirat Mietminderung Kündigung Einstimmigkeit Arzthaftung Tierhaltung Abschleppen Jahresabrechnung Treppenlift Wohnungseigentümer Schimmel Protokoll Nutzungsentschädigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!