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Verjährung des Rückforderungsanspruch des Schwiegerelterngeschenks beträgt 3 Jahre - Frist beginnt mit dem Scheidungsantrag, §§ 195, 199
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 516/14, 16.12.2015
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Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegereltern Schenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB , es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt.

Da das Scheitern der Ehe in der Regel spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck kommt, liegt die für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes jedenfalls dann vor, wenn sie von der Zustellung des Scheidungsantrags Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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