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Zum Streitwert einer Anschlußberufung nach Rücknahme der Berufung
OLG Hamm, AZ: I - 30 U 128/17, 27.06.2018
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Nimmt der Berufungskläger seine Berufung zurück, hat er auch die Kosten der sodann hinfälligen Anschlußberufung zu tragen.

Der Streitwert der negativen Feststellungsklage ist in voller Höhe des gerühmten Anspruchs anzusetzen.

Dabei kann das Gericht auch über das Streitwertbegehren einer Partei hinausgehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwertfestsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Rücknahme Anschlussberufung