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Erweiterung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist?; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 74/11, 27.03.2012
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Wird mit der Berufungsbegründung ein Berufungsantrag angekündigt, mit dem die in erster Instanz abgewiesene Klage nur teilweise weiterverfolgt wird, und wird dabei die Berufungssumme unterschritten, kann der Berufungsantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist.

Der Mangel an Begründung kann nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr geheilt werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: verspätete Berufung erweiterung Antrag ankündigung Berufungssumme Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop