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Milderung der Strafe, wegen Möglichkeit einer seelischen Störung
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 339/08, 11.02.2009
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Die Verneinung der Möglichkeit erheblich verminderter Schuldfähigkeit der Angeklagten bei der Tötung von acht eigenen neugeborenen Kindern durch Mangelversorgung unmittelbar nach der Geburt innerhalb von sechseinhalb Jahren kann nach Anhörung von nunmehr zwei psychiatrischen Sachverständigen durch das Schwurgericht nicht ein zweites Mal allein aufgrund der Sachrüge beanstandet werden.

Aus dem außergewöhnlichen Gesamttatgeschehen sowie dem bizarr anmutenden Umgang der Angeklagten mit den auf dem eigenen Balkon vergrabenen Leichen der Opfer ist ein zwingender Beleg für eine jedenfalls nicht ausschließbare schwere seelische Abartigkeit der Angeklagten noch nicht abzuleiten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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