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Der Verkauf von Punkten in Flensburg ist möglich - aber strafbar; § 164 I StGB
OLG Stuttgart, AZ: 2 Ss 94/15, 23.07.2015
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Wenn der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine andere Person verabreden, dass die andere Person sich zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die andere Person wegen Beihilfe hierzu führen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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