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§ 892 BGB ist auf die Übereignung eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisanspruchs anwendbar
OLG Naumburg, AZ: 11 Wx 19/02, 25.03.2003
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Ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb kommt nur bei einem Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts in Betracht. Es handelt sich um ein Verkehrsgeschäft, wenn auf der Erwerberseite min. eine Person steht, die nicht auch auf der Veräußerungsseite steht.

Es kommt nicht darauf an, ob ein Grundrechtpfand zu Unrecht gelöscht worden ist. Es wird einzig auf den Inhalt des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung abgestellt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gutgläubiger Erwerb Pfandrecht lastenfreier Erwerb testamentarische und gesetzliche Erbfolge Grundstücks Vermächtnisschuld Amtswiderspruchs Grundbuch; Anforderungen an die Möglichkeit des redlichen Erwerbs bei zu Unrecht erfolgter Löschung eines Grundpfandrechts; Anwendung des § 892 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Erfüllung einer Vermächtnisschuld; Eröffnung Schutzbereichs des § 892 BGB erforderlichen Verkehrsgeschäfts