Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Die Bezeichung "kleiner Bastard" begründet keinen Schadensersatzanspruch, wenn die Aussage im persönlichen Umfeld geäußert worden ist
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 496/15, 24.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist dann begründet, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

Handelt es sich bei den beanstandenden Äußerungen um grobe Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit, ist die Zahlung einer Geldentschädigung nicht erforderlich.

Die mit den Beleidigungen verbundenen Beeinträchtigungen können durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren befriedigt werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: lustig skurril interessant Urteil Entscheidung Gericht Beleidigung kein Schmerzensgeld Schadenersatz Geld zahlen muss ich wenn ich jemanden Bastard Arschloch Idiot Penner Sau Schwein Lutscher Lusche SMS WhatsApp Nachricht schicke