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"Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!", Beleidigung gegenüber einem Polizisten?
AG Berlin-Tiergarten, AZ: 412 Ds 74/08 Jug, 26.05.2008
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Die Bezeichnung als Oberförster beeinträchtigt nicht dem Achtungsanspruch eines Polizisten, auch wenn hiermit eine gewisse sprachliche Nähe zu dem „Oberlehrer“ hergestellt ist, der meist kritische und auch bissige, kaum aber beleidigende Charakterisierungen zugeschrieben bekommt.

Bei der Aussage „Herr Oberförster zum Wald geht es da lang“ handelt es sich um eine dumme, allenfalls mäßig komische Bemerkung, der man keine weitere Bedeutung beimessen und Beachtung schenken sollte. Es handelt sich hier um eine Bemerkung, die ein Polizeibeamter und auch Polizeikommisar, wenn ihm denn keine schlagfertige Entgegnung einfällt, einfach übergehen sollte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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