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Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeuges ist trotz gefälschter Zulassungsbescheinigung möglich
OLG Köln, AZ: 16 U 86/17, 29.11.2017
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Ein Fahrzeug ist nicht dadurch gem. § 935 abhandengekommen, dass es vom Eigentümer an dem Veräußerer vermietet wurde.

Der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeuges ist gem. §§ 929 S.1, 932 auch dann möglich, wenn die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II gefälscht sind, dies aber der Käufer nicht erkennen musste.

Grobe Fahrlässigkeit gem. § 932 II wird noch nicht dadurch begründet, dass der angebliche Verkäufer den Zweitschlüssel nicht übergeben kann.

Ebenfalls stellt ein Barkauf auf einen Parkplatz in einem Gewerbegebiet den guten Glauben des Erwerbers nicht in Frage.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Erwerb von Nichtberechtigten Eigentum s Verlust Besitz