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"Ehe für alle" - ist die Ehefrau der Kindsmutter Co-Mutter, § 1592 Nr.1 BGB ?
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 231/18, 10.10.2018
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Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.

Die „Ehe für alle“ lässt nicht den Schluss zu, der Gesetzgeber habe es versehentlich versäumt, die bestehende Differenzierung im Abstammungsrecht aufzuheben (vgl. Plenarprotokoll 18/234 S. 23825). Vielmehr hatte der Gesetzgeber bei der Neuregelung insbesondere eine "konkrete und symbolische Diskriminierung" im Blick, die er darin erkannte, dass gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrt war. Haltbare Gründe dafür, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten, vermochte er nicht mehr zu erkennen. Darüber hinaus sah er eine zu beseitigende Benachteiligung insbesondere im Adoptionsrecht.
Es liegt somit keine planwidrige Regelungslücke vor.

Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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