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Darf Alkohol auf einer Versammlung verboten werden?
OVG Magdeburg, AZ: 3 B 126/18, 19.04.2018
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Die Auflage des Alkoholverbots kann auf § 15 I SächsVersG gestützt werden, selbst wenn die Ausgabe von Alkohol für sich genommen nicht konstitutiv für den Charakter der Versammlung ist.

Sie ist gerechtfertigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Versammlung einen kämpferisch – aggressiven Charakter haben wird, so dass es daher nicht fernliegend ist, dass mit fortlaufender Dauer der Veranstaltung, die durch Programm und Charakter geförderte aggressive Grundstimmung durch übermäßigen Alkoholkonsum deutlich gesteigert werden könnte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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