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"Zivi-Fall": vorsatzlose aktive Sterbehilfe durch Täuschung
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 66/03, 20.05.2003
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Wer infolge einer Täuschung durch das Opfer vorsatzlos aktive Sterbehilfe leistet, nimmt nicht an einer tatbestandslosen Selbstgefährdung teil.

Die bestehende Rechtslage verwehrt es einem vollständig bewegungsunfähigen, aber bewusstseinsklaren moribunden Schwerstbehinderten weitgehend, ohne strafrechtliche Verstrickung Dritter aus dem Leben zu scheiden, und für ihn dadurch das Lebensrecht zur schwer erträglichen Lebenspflicht werden kann. Dieser Umstand kann aber nicht ein auch in Art. 1 Abs. 1 GG angelegtes Recht auf ein Sterben unter menschenwürdigen Bedingungen begründen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Sterbehilfe indoloses Werkzeug