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Zum Streitwert eines Sondernutzungsrechts; §§ 3 ZPO; 26 Nr 8 EGZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 338/17, 06.12.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop WoFlVO
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