Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Gelten die Grundsätze der falsa demonstratio, wenn die Parteien versehentlich eine falsche Katasterbezeichnung wählen?
OLG München, AZ: 15 U 3001/14, 17.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Auslegungsgrundsatz „falsa demonstratio non nocet“, nach dem das von den Parteien übereinstimmend Gewollte den Vorrang vor einer Falschbezeichnung hat), findet gerade auch auf unbewusst falsche Katasterbezeichnungen in formbedürftigen Grundstücksgeschäften Anwendung.

Nach der ständigen Rechtsprechung zur Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch obliegt demjenigen, der eine solche nicht eingetragene Dienstbarkeit geltend macht, die Beweislast dafür, dass sie nicht durch Nichtausübung erloschen ist; Voraussetzung für das Erlöschen ist allerdings, dass es sich bei der zehnjährigen Nichtausübung nicht nur um eine ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeit handelt.

Ein Wege- und Viehtriebsrecht fällt unter den Begriff der Grunddienstbarkeit im Sinne des § 1018 BGB. Eine Dienstbarkeit kann rechtsgeschäftlich bestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Besteller der Dienstbarkeit Eigentümer des belasteten Grundstücks ist wobei im Fall mehrerer Eigentümer alle handeln müssen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Grundstück Gebäude Flurstück Grundbuch Katasteramt Notar Vertrag irren Irrtum Fehler Wegerecht kein Zugang zur einer öffentlichen Straße Notweg Kataster Parelle