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Dürfen Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände streiken?
BAG Erfurt, AZ: 1 AZR 189/17, 20.11.2018
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Eine nach den richterrechtlichen Grundsätzen erlaubte Arbeitskampfmaßnahme kann eine gesetzliche Gestattung i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB sein.

Falls ein Betriebsgelände so weit außerhalb gelegen ist, dass die Mitarbeiter mit dem Auto anreisen, muss der Arbeitgeber eine Beeinträchtigung seiner Berufsfreiheit in Gestalt der unternehmerischen Handlungsfreiheit dulden.

Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Im konkreten Fall ließen die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten keine anderen Möglichkeiten der Mobilisierung zu, sodass eine Versammlung auf dem zum Betriebsgelände gehörenden Parkplatz zulässig war.
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