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Bewirkt die Formulierung des Angebots eines "jungen dynamischen Team[s]" in einer Stellenausschreibung eine Altersdiskriminierung ? / Bewerbungen zum Zweck der Geltendmachung von Entschädigungen
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 406/14, 11.08.2016
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Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem/der Bewerber/in eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit einem jungen dynamischen Team" geboten wird, bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters und ist deshalb geeignet, die Vermutung iSv. § 22 AGG zu begründen, dass der Kläger im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen seines Alters benachteiligt wurde.

Die Frage, ob eine Bewerbung nicht ernsthaft war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft hat.
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Keywords: Rechtsmissbrauch, Verstoß gegen §242 BGB, Bedeutung von §242 BGB im Arbeitsrecht, Fallgruppen §242 BGB, Nicht ernsthafte Bewerbungen, Altersdiskriminierung, Diskriminierung wegen Alters, junges dynamisches Team