Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ist die Übereignung eines Grundstücks auch dann lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es mit einer Grundschuld oder einem Nießbrauchrecht belastet ist?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 13/04, 25.11.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ist die dingliche Übertragung eines Grundstücks an einen Minderjährigen bei isolierter Betrachtung lediglich rechtlich vorteilhaft, bedarf seine Auflassungserklärung auch dann nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines Ergänzungspflegers, wenn die zugrunde liegende schuldrechtliche Vereinbarung mit rechtlichen Nachteilen verbunden ist. Eine Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Rechtsgeschäfts ist in diesem Fall nicht veranlasst.

Die Übereignung eines Grundstücks an einen Minderjährigen ist auch dann lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es mit einer Grundschuld belastet ist. Für die Belastung mit einem Nießbrauch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Nießbraucher auch die Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen sowie die außergewöhnlichen Grundstückslasten zu tragen hat.

Die aus der Eigentumsübertragung folgende Haftung des Erwerbers für die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks begründet keinen Rechtsnachteil im Sinne des § 107 BGB.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Erbe vorweggenommene Erbfolge Grundstück Haus Wohnung übereignen Schenken an Kind Sohn Tochter Minderjährigen möglich lediglich rechtlich vorteilhaft Nachteil Übereignung Auflassung Eintragung im Grundbuch