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Haftung von Eisenbahn für zugewachsene Warnsignalanlage
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 178/92, 18.11.1993
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Ein Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 StVO bei Überquerung eines Bahnübergangs regelmäßig grob leichtfertig ist und bei einem Unfall die alleinige Haftung des verbotswidrig handelnden Kraftfahrers begründen kann.

Im Einzelfall kann jedoch das Verschulden geringer zu bemessen sein, wenn äußere Einflüsse den Kraftfahrer in einen folgenschweren Irrtum über die Situation versetzt und hierdurch eine gewisse Sorglosigkeit gegenüber der Gefahr verursacht haben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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