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Vermittlung einer Schmerzensgeldzusage für eine entlastende Zeugenaussage - unzulässiger Strafvereitelung ?
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 106/00, 09.05.2000
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An die Vereitelungsabsicht gem. § 258 StGB, sind bei einem Verteidigerhandeln erhöhte Beweisanforderungen zu stellen sind.

Beim Zeugenbeweis ist hinsichtlich der Beweiswürdigung zum voluntativen Element der Vereitelungsabsicht in der Regel davon auszugehen, dass der Verteidiger strafbares Verhalten nicht billigt, wenn er sich darauf beschränkt, einen ihm von seinem Mandanten benannten Entlastungszeugen in ein gerichtliches Verfahren einzubringen, selbst bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Zeugenaussage.

Vielmehr wird der Verteidiger einen solchen Zeugenbeweis im Regelfall mit dem inneren Vorbehalt verwenden, das Gericht werde die Glaubhaftigkeit der Aussage seinerseits einer kritischen Prüfung unterziehen und ihre Fragwürdigkeit nicht übersehen. Dieser Vorbehalt ergibt sich daraus, dass der Verteidiger als Organ der Rechtspflege fremde Interessen wahrnimmt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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