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Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten / GmbH-Geschäftsführer
BAG Erfurt, AZ: 10 AZB 51/10, 23.08.2011
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Die gesetzliche Fiktion es §5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG erfasst nicht einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer später auf Grund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird.

Macht der Arbeitnehmer nach Beendigung der Stellung als Geschäftsführer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend, steht Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen offen.
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