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Nichtzulassungsbeschwerde / Auslegung von AGB als Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
BAG Erfurt, AZ: 3 AZN 627/19, 24.07.2019
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Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt.

Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft keine Rechtsfrage iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, denn Allgemeine Geschäftsbedingungen sind keine Rechtsnormen, sondern vertragliche Regelungen.
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Keywords: Prozessrecht Nichtzulassungsbeschwerde Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen AGB