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Arbeitnehmerstatus eines als freier Mitarbeiter bezeichneten Rechtsanwalts
LAG Düsseldorf, AZ: 3 Ta 288/18, 21.08.2018
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Ein Kläger trägt die Darlegungs- und Beweislast für die ein Arbeitsverhältnis begründenden Umstände.

Die bloße Möglichkeit der Nutzung von Büroräumen indiziert eine Weisungsgebundenheit, im Gegensatz zu einer Weisung, die Büroräume nutzen zu müssen, nicht.

Die Zuweisung eines Mandatsauftrages wie auch die Abnahme des entsprechenden Arbeitsergebnisses durch den Auftraggeber gehören als solche zur freien und selbständigen Berufsausübung.

Substantiierte Darlegungen eines Klägers zu seinen gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für die Zeit einer Tätigkeit sind Grundvoraussetzung für die Begründung des Status als arbeitnehmerähnliche Person.
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Keywords: Rechtsweg Arbeitnehmerstatus eines als freier Mitarbeiter eingestellten Rechtsanwalts arbeitnehmerähnliche Person arlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Begründung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Unselbständigkeit des Klägers