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Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkäuferin im Einzelhandel
ArbG Paderborn, AZ: 3 Ca 1149/05, 23.11.2005
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Die Vergütung ist angemessen, wenn sie ein verhältnismäßigen Ausgleich zwischen den Aufwendungen beider Parteien für die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses herstellt.

Eine angemessene Vergütung muss die Lebenshaltungskosten zu bestreiten helfen und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistungen des Auszubildenden darstellen, woran es in der Regel fehlt, wenn sie die tarifliche Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet.

Auch in Unternehmen der Privatwirtschaft kann eine Ausbildungsvergütung gewährt werden, die erheblich unter der tariflichen Vergütung liegt, sofern es sich um ein öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis handelt und der Ausbilder keine finanziellen Vorteile durch die Durchführung der Ausbildung hat.
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